Vorabpauschale: Wie thesaurierende Fonds besteuert werden
Die Vorabpauschale ist eine Steuer auf thesaurierende Investmentfonds und ETFs, die auch ohne tatsächlichen Verkauf von Anteilen anfällt.
Warum es die Vorabpauschale gibt
Thesaurierende Fonds und ETFs schütten ihre Erträge nicht aus, sondern legen sie automatisch wieder an. Ohne eine Sonderregel würde der Anleger erst beim Verkauf der Anteile Steuern zahlen – unter Umständen also erst nach Jahrzehnten. Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass der Fiskus schon vorher einen Mindestbetrag besteuern kann.
Die Vorabpauschale ist also eine vorgezogene Besteuerung eines fiktiven Mindestertrags. Sie stellt thesaurierende Fonds steuerlich näher an ausschüttende Fonds, bei denen ohnehin jährlich Steuer auf die Ausschüttung anfällt.
Wie die Vorabpauschale berechnet wird
Grundlage der Vorabpauschale ist der sogenannte Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt. Daraus ergibt sich der Basisertrag, der mit der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds verglichen wird. Besteuert wird der jeweils niedrigere der beiden Beträge – in einem Verlustjahr fällt also keine Vorabpauschale an.
Auf den so ermittelten Betrag wird die Abgeltungsteuer fällig. Der Sparer-Pauschbetrag kann die Belastung mindern oder ganz vermeiden. Beim Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale gegengerechnet, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Was das für deinen ETF-Sparplan bedeutet
Für langfristige Sparpläne ist die Vorabpauschale meist überschaubar, kann aber die effektive Rendite leicht schmälern. Wichtig ist, dass dein Verrechnungskonto gedeckt ist, da die Bank die Steuer automatisch einzieht.
Die ETF-Sparplan-Prognose rechnet bewusst ohne Steuern, damit der reine Zinseszinseffekt sichtbar bleibt. Für eine Nachsteuer-Betrachtung solltest du einen kleinen Abschlag von der Bruttorendite einplanen.