Vorabpauschale 2026: Basiszins springt auf 3,20 Prozent – warum die ETF-Steuer für viele Anleger 2,3-mal teurer wird

Das Bundesfinanzministerium hat am 13. Januar 2026 den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale auf 3,20 Prozent festgesetzt – ein Sprung um 27 Prozent gegenüber 2,53 Prozent in 2025. Weil der Sparerpauschbetrag wie eine Schwelle wirkt, fällt die tatsächliche Steuerlast für viele Depots deutlich überproportional an: Für ein 100.000-Euro-MSCI-World-Depot springt sie von 63 auf 150 Euro – ein Faktor von 2,37. Belastet wird das Verrechnungskonto Anfang Januar 2027.

Wichtige Punkte

Warum 27 Prozent mehr Basiszins zu mehr als 100 Prozent mehr Steuer werden

Auf den ersten Blick wirkt der Sprung beim Basiszins moderat: Von 2,53 auf 3,20 Prozent sind es nur 0,67 Prozentpunkte oder relativ 27 Prozent. Wer daraus ableitet, dass die eigene Vorabpauschale-Steuer ebenfalls um etwa ein Viertel steigt, unterschätzt allerdings den Hebel des Sparerpauschbetrags. Die effektive Steuerlast wächst für viele Depots überproportional – in unserem 100.000-Euro-Beispiel mehr als doppelt so stark.

Der Grund ist eine Schwelle: Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Single) bzw. 2.000 Euro (Splitting) wird vor der KESt-Berechnung abgezogen. Liegt der steuerpflichtige Vorabpauschale-Anteil unter diesem Betrag, ist die Steuer null. Sobald er ihn überschreitet, wirkt jede zusätzliche Euro-Vorabpauschale 1:1 als steuerpflichtiger Kapitalertrag mit 26,375 Prozent Belastung (ohne Kirchensteuer). Wer 2025 mit seinem Depot knapp über dem Pauschbetrag lag, hat 2026 plötzlich einen viel größeren Teil zu versteuern – die prozentuale Steigerung der Steuer ist dann ein Mehrfaches der prozentualen Steigerung des Basiszinses.

Konkret: 100.000 Euro MSCI World produzieren 2025 einen Basisertrag von 1.771 Euro, nach 30 Prozent Teilfreistellung sind 1.240 Euro steuerpflichtig, davon greifen 1.000 Euro Pauschbetrag – zu versteuern bleiben 240 Euro, die Steuer beträgt 63 Euro. In 2026 sind es 2.240 Euro Basisertrag, 1.568 Euro nach Teilfreistellung, 568 Euro nach Pauschbetrag – Steuer 150 Euro. Der Basisertrag steigt um 26 Prozent, der zu versteuernde Anteil um 137 Prozent, die Steuer um eben jene 137 Prozent.

Wer betroffen ist – und was die Vorabpauschale nicht ist

Betroffen sind alle Anleger mit thesaurierenden Investmentfonds oder ETFs, deren Wert im Jahr gestiegen ist. Bei Verlustjahren entfällt die Vorabpauschale komplett. Wer mit seinem Depot bisher unter dem Pauschbetrag geblieben ist – als grober Daumenwert: rund 47.000 Euro MSCI World 2026 noch knapp darunter, ab etwa 50.000 Euro fällt erste Steuer an – sollte sich auf einen sprunghaften Anstieg einstellen. Ehepartner mit Splitting haben mit 2.000 Euro Pauschbetrag erst ab rund 94.000 Euro MSCI World Steuerlast.

Wirtschaftlich ist die Vorabpauschale keine Mehrbelastung, sondern eine Vorauszahlung: Beim späteren Verkauf der Anteile wird die bereits gezahlte Steuer vollständig auf den dann fälligen Kapitalertrag angerechnet. Das System verhindert lediglich, dass Thesaurierer-Anleger jahrzehntelang ungesteuert Erträge ansammeln, während Ausschütter-Anleger jedes Jahr Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Die Liquiditätswirkung ist trotzdem real: Anfang Januar 2027 wird der Betrag vom Verrechnungskonto eingezogen, und wenn dort nicht genug liegt, verkauft die Bank ETF-Anteile oder produziert einen Negativsaldo.

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