Vorabpauschale 2026: Basiszins springt auf 3,20 Prozent – warum die ETF-Steuer für viele Anleger 2,3-mal teurer wird
Das Bundesfinanzministerium hat am 13. Januar 2026 den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale auf 3,20 Prozent festgesetzt – ein Sprung um 27 Prozent gegenüber 2,53 Prozent in 2025. Weil der Sparerpauschbetrag wie eine Schwelle wirkt, fällt die tatsächliche Steuerlast für viele Depots deutlich überproportional an: Für ein 100.000-Euro-MSCI-World-Depot springt sie von 63 auf 150 Euro – ein Faktor von 2,37. Belastet wird das Verrechnungskonto Anfang Januar 2027.
Wichtige Punkte
- Das BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 (Aktenzeichen IV C 1 - S 1980-1/19/10038) hat den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG auf 3,20 Prozent festgesetzt. Grundlage ist die Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank zum ersten Börsentag (2. Januar 2026).
- Gegenüber 2025 (2,53 Prozent) ist das ein Anstieg um 0,67 Prozentpunkte oder relativ +27 Prozent. Damit liegt der Basiszins auf dem höchsten Stand seit der InvStG-Reform 2018 – nach Negativwerten 2021 und 2022, in denen die Vorabpauschale faktisch entfiel.
- Konkretes Beispiel: Für einen Aktien-ETF mit 100.000 Euro Jahresanfangswert und ausreichender Wertsteigerung beträgt der Basisertrag 2026 = 100.000 × 0,032 × 0,7 = 2.240 Euro. Nach 30 Prozent Teilfreistellung bleiben 1.568 Euro steuerpflichtig; abzüglich Sparerpauschbetrag (1.000 Euro Single) fallen 568 Euro unter KESt + Soli – das macht 149,81 Euro. In 2025 waren es bei gleichem Setup nur 63,22 Euro – ein Faktor von 2,37.
- Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen und wird von der depotführenden Bank automatisch vom Verrechnungskonto eingezogen. Sparer mit hohem ETF-Bestand sollten ihre Liquidität jetzt anpassen, damit Anfang Januar 2027 keine ETF-Anteile zwangsverkauft werden.
Warum 27 Prozent mehr Basiszins zu mehr als 100 Prozent mehr Steuer werden
Auf den ersten Blick wirkt der Sprung beim Basiszins moderat: Von 2,53 auf 3,20 Prozent sind es nur 0,67 Prozentpunkte oder relativ 27 Prozent. Wer daraus ableitet, dass die eigene Vorabpauschale-Steuer ebenfalls um etwa ein Viertel steigt, unterschätzt allerdings den Hebel des Sparerpauschbetrags. Die effektive Steuerlast wächst für viele Depots überproportional – in unserem 100.000-Euro-Beispiel mehr als doppelt so stark.
Der Grund ist eine Schwelle: Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Single) bzw. 2.000 Euro (Splitting) wird vor der KESt-Berechnung abgezogen. Liegt der steuerpflichtige Vorabpauschale-Anteil unter diesem Betrag, ist die Steuer null. Sobald er ihn überschreitet, wirkt jede zusätzliche Euro-Vorabpauschale 1:1 als steuerpflichtiger Kapitalertrag mit 26,375 Prozent Belastung (ohne Kirchensteuer). Wer 2025 mit seinem Depot knapp über dem Pauschbetrag lag, hat 2026 plötzlich einen viel größeren Teil zu versteuern – die prozentuale Steigerung der Steuer ist dann ein Mehrfaches der prozentualen Steigerung des Basiszinses.
Konkret: 100.000 Euro MSCI World produzieren 2025 einen Basisertrag von 1.771 Euro, nach 30 Prozent Teilfreistellung sind 1.240 Euro steuerpflichtig, davon greifen 1.000 Euro Pauschbetrag – zu versteuern bleiben 240 Euro, die Steuer beträgt 63 Euro. In 2026 sind es 2.240 Euro Basisertrag, 1.568 Euro nach Teilfreistellung, 568 Euro nach Pauschbetrag – Steuer 150 Euro. Der Basisertrag steigt um 26 Prozent, der zu versteuernde Anteil um 137 Prozent, die Steuer um eben jene 137 Prozent.
Wer betroffen ist – und was die Vorabpauschale nicht ist
Betroffen sind alle Anleger mit thesaurierenden Investmentfonds oder ETFs, deren Wert im Jahr gestiegen ist. Bei Verlustjahren entfällt die Vorabpauschale komplett. Wer mit seinem Depot bisher unter dem Pauschbetrag geblieben ist – als grober Daumenwert: rund 47.000 Euro MSCI World 2026 noch knapp darunter, ab etwa 50.000 Euro fällt erste Steuer an – sollte sich auf einen sprunghaften Anstieg einstellen. Ehepartner mit Splitting haben mit 2.000 Euro Pauschbetrag erst ab rund 94.000 Euro MSCI World Steuerlast.
Wirtschaftlich ist die Vorabpauschale keine Mehrbelastung, sondern eine Vorauszahlung: Beim späteren Verkauf der Anteile wird die bereits gezahlte Steuer vollständig auf den dann fälligen Kapitalertrag angerechnet. Das System verhindert lediglich, dass Thesaurierer-Anleger jahrzehntelang ungesteuert Erträge ansammeln, während Ausschütter-Anleger jedes Jahr Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Die Liquiditätswirkung ist trotzdem real: Anfang Januar 2027 wird der Betrag vom Verrechnungskonto eingezogen, und wenn dort nicht genug liegt, verkauft die Bank ETF-Anteile oder produziert einen Negativsaldo.
- Steuer-Quickcheck mit deinen eigenen Werten: Fondswert, Wertsteigerung, Fondstyp im Vorabpauschale-Rechner eintragen – das Ergebnis ist die exakte Belastung Anfang 2027.
- Sparerpauschbetrag-Hebel beachten: Wer 2025 noch unter 1.000 Euro Pauschbetrag lag, kann 2026 erstmals zahlen – der Anstieg ist dann unverhältnismäßig groß.
- Liquidität auf dem Verrechnungskonto vorbereiten – mindestens die geschätzte Vorabpauschale-Steuer in bar parken, sonst verkauft die Bank ETF-Anteile.
- Splitting nutzen: 2.000 Euro Pauschbetrag verdoppeln die steuerfreie Schwelle – für Verheiratete der einfachste Hebel gegen die Vorabpauschale.
- Keine Doppelbesteuerung: Beim späteren Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale-Steuer angerechnet. Wirtschaftlich ist es eine vorgezogene Liquiditätsbelastung, keine zusätzliche Steuer.