Steuerklasse 5: Das Gegenstück zu Steuerklasse 3
Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Steuerklasse 3. Sie übernimmt der Partner mit dem geringeren Einkommen – mit spürbaren Folgen für das Monatsnetto.
Auf einen Blick
- Steuerklasse 5 ist nur in Kombination mit Steuerklasse 3 beim Partner möglich.
- In Steuerklasse 5 ist kaum ein Freibetrag eingearbeitet – der Grundfreibetrag wandert in Klasse 3.
- Das niedrige Netto in Steuerklasse 5 ist gewollt: Es gleicht das hohe Netto in Klasse 3 aus.
Warum das Netto in Steuerklasse 5 so niedrig ist
Steuerklasse 5 ist bewusst so konstruiert, dass sie eine hohe Lohnsteuer einbehält. Der Grund: In der Kombination 3/5 wandern die Freibeträge – allen voran der Grundfreibetrag – zum Partner in Steuerklasse 3. In Steuerklasse 5 bleibt davon kaum etwas übrig.
Dadurch wirkt das Bruttogehalt in Steuerklasse 5 vom ersten Euro an voll steuerpflichtig. Das Netto fällt deutlich niedriger aus als in Steuerklasse 1 oder 4. Dieser Effekt ist kein Fehler, sondern systematisch gewollt: Er bildet das Gegengewicht zum hohen Netto in Steuerklasse 3.
Wann die Kombination 3/5 trotzdem sinnvoll ist
Trotz des niedrigen Einzelnettos kann sich 3/5 für den Haushalt lohnen. Entscheidend ist die gemeinsame Betrachtung: Was der Partner in Steuerklasse 5 verliert, gewinnt der andere in Steuerklasse 3 – oft sogar etwas mehr, wenn die Einkommen stark auseinanderliegen.
Sinnvoll ist 3/5 vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Bei ähnlichen Einkommen führt die Kombination dagegen leicht zu Verzerrungen, und 4/4 oder das Faktorverfahren ist meist die bessere Wahl.
Folgen für Lohnersatzleistungen und Steuererklärung
Die Steuerklasse beeinflusst auch Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld, weil diese am Nettogehalt anknüpfen. Wer absehbar eine solche Leistung beziehen wird, sollte die Wahl der Steuerklasse rechtzeitig prüfen.
Bei der Kombination 3/5 ist eine Steuererklärung in der Regel Pflicht. Erst die Veranlagung stellt sicher, dass der Haushalt am Ende genau die Steuer zahlt, die sich aus dem gemeinsamen Einkommen ergibt.