Steuerklasse 5: Das Gegenstück zu Steuerklasse 3

Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Steuerklasse 3. Sie übernimmt der Partner mit dem geringeren Einkommen – mit spürbaren Folgen für das Monatsnetto.

Auf einen Blick

Warum das Netto in Steuerklasse 5 so niedrig ist

Steuerklasse 5 ist bewusst so konstruiert, dass sie eine hohe Lohnsteuer einbehält. Der Grund: In der Kombination 3/5 wandern die Freibeträge – allen voran der Grundfreibetrag – zum Partner in Steuerklasse 3. In Steuerklasse 5 bleibt davon kaum etwas übrig.

Dadurch wirkt das Bruttogehalt in Steuerklasse 5 vom ersten Euro an voll steuerpflichtig. Das Netto fällt deutlich niedriger aus als in Steuerklasse 1 oder 4. Dieser Effekt ist kein Fehler, sondern systematisch gewollt: Er bildet das Gegengewicht zum hohen Netto in Steuerklasse 3.

Wann die Kombination 3/5 trotzdem sinnvoll ist

Trotz des niedrigen Einzelnettos kann sich 3/5 für den Haushalt lohnen. Entscheidend ist die gemeinsame Betrachtung: Was der Partner in Steuerklasse 5 verliert, gewinnt der andere in Steuerklasse 3 – oft sogar etwas mehr, wenn die Einkommen stark auseinanderliegen.

Sinnvoll ist 3/5 vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Bei ähnlichen Einkommen führt die Kombination dagegen leicht zu Verzerrungen, und 4/4 oder das Faktorverfahren ist meist die bessere Wahl.

Folgen für Lohnersatzleistungen und Steuererklärung

Die Steuerklasse beeinflusst auch Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld, weil diese am Nettogehalt anknüpfen. Wer absehbar eine solche Leistung beziehen wird, sollte die Wahl der Steuerklasse rechtzeitig prüfen.

Bei der Kombination 3/5 ist eine Steuererklärung in der Regel Pflicht. Erst die Veranlagung stellt sicher, dass der Haushalt am Ende genau die Steuer zahlt, die sich aus dem gemeinsamen Einkommen ergibt.

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