Steuerklasse 4: Die ausgewogene Wahl für Ehepaare
Steuerklasse 4 ist die Standardeinordnung für frisch verheiratete Paare. In der Kombination 4/4 werden beide Partner gleich behandelt.
Auf einen Blick
- Nach der Heirat ordnet das Finanzamt beide Partner zunächst in Steuerklasse 4 ein.
- In Steuerklasse 4 gelten für beide Partner dieselben Freibeträge wie in Steuerklasse 1.
- Mit dem Faktorverfahren lässt sich 4/4 an unterschiedliche Einkommen anpassen.
Warum 4/4 die Standardkombination ist
Wenn ihr heiratet, ordnet das Finanzamt euch automatisch beide in Steuerklasse 4 ein. In dieser Kombination wird jeder Partner so behandelt, als wäre er einzeln veranlagt – die Freibeträge entsprechen denen von Steuerklasse 1.
Das macht 4/4 zur unkomplizierten Wahl, vor allem wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Jeder zahlt monatlich die Lohnsteuer, die ungefähr zu seinem eigenen Einkommen passt, und das Risiko einer großen Nachzahlung am Jahresende ist gering.
Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren
Bei unterschiedlich hohen Einkommen kann das reine 4/4-Modell dazu führen, dass der besser verdienende Partner gemessen an der gemeinsamen Steuerlast zu wenig und der andere zu viel zahlt. Hier setzt das Faktorverfahren an: Beide bleiben in Steuerklasse 4, das Finanzamt trägt aber zusätzlich einen Faktor ein.
Der Faktor bildet den steuermindernden Effekt des Ehegattensplittings bereits monatlich ab und verteilt die voraussichtliche Jahressteuer proportional auf beide Partner. Das reduziert sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen und sorgt für ein faires Monatsnetto.
Wann 4/4 die bessere Wahl als 3/5 ist
Die Kombination 4/4 ist meist dann sinnvoll, wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen. Dann verteilt sich die Steuerlast von selbst gleichmäßig, und es entstehen kaum Über- oder Unterzahlungen.
Verdient ein Partner deutlich mehr, lohnt der Vergleich zwischen 4/4 mit Faktor und der Kombination 3/5. Am Jahresende ergibt sich bei allen Modellen die gleiche Steuer – unterschiedlich ist nur die monatliche Aufteilung.