Steuerklasse 2: Die Klasse für Alleinerziehende

Steuerklasse 2 ist die Klasse für Alleinerziehende. Sie unterscheidet sich von Steuerklasse 1 vor allem durch den eingearbeiteten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Auf einen Blick

Wer Anspruch auf Steuerklasse 2 hat

Steuerklasse 2 ist Alleinerziehenden vorbehalten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind in deinem Haushalt gemeldet ist, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhältst. Außerdem darf keine andere volljährige Person mit im Haushalt leben, mit der eine Haushaltsgemeinschaft besteht – ausgenommen sind eigene Kinder in Ausbildung.

Anders als Steuerklasse 1 wird Steuerklasse 2 nicht automatisch vergeben. Du musst den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beim Finanzamt beantragen, damit die Klasse in deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt wird.

Was der Entlastungsbetrag bewirkt

Der Kern von Steuerklasse 2 ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Er wird zusätzlich zum Grundfreibetrag berücksichtigt und mindert das zu versteuernde Einkommen. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag. Dadurch fällt die monatliche Lohnsteuer in Steuerklasse 2 niedriger aus als in Steuerklasse 1.

Der Entlastungsbetrag soll die besondere Belastung anerkennen, die das alleinige Erziehen eines Kindes mit sich bringt. Er greift unabhängig davon, ob du geschieden, verwitwet oder ledig bist – entscheidend ist allein die tatsächliche Haushaltssituation.

Worauf du bei Steuerklasse 2 achten solltest

Der Anspruch endet, sobald die Voraussetzungen wegfallen – etwa wenn eine neue Partnerin oder ein neuer Partner in den Haushalt zieht oder das Kind auszieht. In diesem Fall musst du das dem Finanzamt mitteilen, sonst drohen Nachzahlungen.

Ob sich dein Netto mit Steuerklasse 2 spürbar verbessert, hängt von deinem Einkommen ab. Den genauen Effekt siehst du, wenn du dein Brutto im Gehaltsrechner einmal mit Steuerklasse 1 und einmal mit Steuerklasse 2 durchrechnest.

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