Sozialversicherungsbeiträge: Die zweite große Abzugsgröße
Neben der Lohnsteuer sind die Sozialversicherungsbeiträge die zweite große Abzugsgröße auf deiner Gehaltsabrechnung.
Die vier Zweige der Sozialversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland besteht aus vier Zweigen: der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Für jeden Zweig gilt ein eigener Beitragssatz, der sich nach einem festen Prozentsatz des Bruttoeinkommens richtet.
Die Beiträge werden grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Bei der Pflegeversicherung gibt es Zuschläge für Kinderlose, und bei der Krankenversicherung kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag hinzu.
- Krankenversicherung – sichert die medizinische Versorgung.
- Pflegeversicherung – deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit.
- Rentenversicherung – finanziert die gesetzliche Altersrente.
- Arbeitslosenversicherung – sichert das Arbeitslosengeld.
Wie die Beiträge das Netto beeinflussen
Die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen, bevor das Netto ausgezahlt wird. Anders als die Lohnsteuer hängen sie nicht von der Steuerklasse ab, sondern allein von der Höhe des Bruttoeinkommens und den geltenden Beitragssätzen.
Bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze steigen die Beiträge proportional mit dem Einkommen. Oberhalb der Grenze bleibt der Beitrag konstant – das beitragsfreie Mehreinkommen führt dann zu einer leicht höheren Netto-Quote.
Krankenkassen-Zusatzbeitrag im Blick behalten
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen variiert von Kasse zu Kasse und wird regelmäßig angepasst. Schon kleine Änderungen wirken sich spürbar auf das Netto aus, weshalb sich ein Kassenvergleich lohnen kann.
Im Gehaltsrechner kannst du den individuellen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse eintragen und siehst sofort, wie sich die Sozialabgaben insgesamt auf dein Nettogehalt auswirken.