Kirchensteuer: Wer sie zahlt und wie hoch sie ist

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag, den Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften zusätzlich zur Lohnsteuer entrichten.

Wer kirchensteuerpflichtig ist

Kirchensteuer zahlt, wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist – in Deutschland sind das vor allem die katholische und die evangelische Kirche. Die Mitgliedschaft wird über das Meldewesen erfasst und an die Finanzverwaltung übermittelt.

Wer keiner kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft angehört oder offiziell aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer. Der Kirchenaustritt wird beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt und wirkt sich nach einer kurzen Übergangsfrist auf die Lohnabrechnung aus.

Wie die Kirchensteuer berechnet wird

Die Kirchensteuer ist ein prozentualer Zuschlag auf die festgesetzte Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer – nicht auf das Bruttogehalt. Der Satz beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer.

Weil die Kirchensteuer an die Lohnsteuer anknüpft, steigt sie mit höherem Einkommen und höherer Lohnsteuer. Sie kann zudem als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden, was die Belastung etwas mindert.

Kirchensteuer im Gehaltsrechner

Da die Kirchensteuer das Netto spürbar mindern kann, lohnt es sich, sie in einer Gehaltsrechnung korrekt zu berücksichtigen. Entscheidend sind die Mitgliedschaft und das Bundesland, in dem du arbeitest.

Im Gehaltsrechner kannst du die Kirchensteuer aktivieren oder ausschalten und das passende Bundesland wählen. So siehst du genau, welchen Anteil deines Nettos die Kirchensteuer ausmacht.

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