Grundfreibetrag: Das steuerfreie Existenzminimum

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der jedem Steuerpflichtigen steuerfrei bleibt. Er sichert das Existenzminimum ab.

Was der Grundfreibetrag bewirkt

Der Grundfreibetrag ist ein verfassungsrechtlich gebotener Sockel: Das Einkommen, das zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts gebraucht wird, darf nicht besteuert werden. Erst auf den Teil des zu versteuernden Einkommens, der über dem Grundfreibetrag liegt, fällt Einkommensteuer an.

Der Grundfreibetrag wirkt für alle Steuerpflichtigen, unabhängig von der Steuerklasse. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt er sich. In den Lohnsteuerklassen 1 bis 4 ist er bereits im monatlichen Lohnsteuerabzug eingearbeitet.

Warum der Grundfreibetrag jedes Jahr steigt

Der Gesetzgeber passt den Grundfreibetrag regelmäßig an die gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Der Hintergrund: Das Existenzminimum darf nicht durch Inflation real entwertet werden. Eine Anhebung des Grundfreibetrags entlastet vor allem kleine und mittlere Einkommen.

Weil sich der Betrag fast jährlich ändert, lohnt es sich, bei einer Netto-Berechnung das richtige Steuerjahr auszuwählen. So ist sichergestellt, dass der aktuell gültige Grundfreibetrag in die Rechnung einfließt.

Grundfreibetrag und Steuerklasse 6

In Steuerklasse 6, also beim Zweitjob, ist der Grundfreibetrag nicht eingearbeitet – er wird ja bereits beim ersten Job berücksichtigt. Das erklärt die hohen Abzüge in dieser Klasse.

Wie sich der Grundfreibetrag konkret auf dein Netto auswirkt, siehst du im Gehaltsrechner, wenn du verschiedene Steuerjahre und Bruttobeträge vergleichst.

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