Faktorverfahren: Die faire Alternative zu 3/5

Das Faktorverfahren ist eine Variante der Steuerklasse 4, die die Lohnsteuer von Ehepaaren möglichst gerecht auf beide Partner verteilt.

Was das Faktorverfahren leistet

Das Faktorverfahren ist eine Sonderform der Kombination 4/4. Beide Partner bleiben in Steuerklasse 4, das Finanzamt trägt aber zusätzlich einen Faktor zwischen 0 und 1 in die Lohnsteuerabzugsmerkmale ein. Dieser Faktor senkt die monatliche Lohnsteuer beider Partner um denselben Prozentsatz.

Der Faktor bildet die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings bereits unterjährig ab. Dadurch zahlt jeder Partner genau den Anteil an der gemeinsamen Jahressteuer, der seinem Einkommen entspricht – nicht mehr und nicht weniger.

Vorteil gegenüber 3/5 und reinem 4/4

Bei der Kombination 3/5 erhält der Hauptverdiener ein sehr hohes Monatsnetto, während der Partner überproportional belastet wird – am Jahresende drohen Nachzahlungen. Beim reinen 4/4 zahlt der Hauptverdiener bei ungleichen Einkommen tendenziell zu viel und erhält eine Erstattung.

Das Faktorverfahren liegt dazwischen: Es verteilt die Last proportional und vermeidet so große Abweichungen in beide Richtungen. Es ist damit der faire Mittelweg, besonders wenn die Einkommen unterschiedlich, aber nicht extrem ungleich sind.

So beantragst du das Faktorverfahren

Das Faktorverfahren musst du gemeinsam mit deinem Partner beim Finanzamt beantragen. Der Faktor wird auf Basis eurer voraussichtlichen Jahreseinkommen berechnet und gilt für das laufende Jahr. Wie bei 3/5 ist anschließend eine Steuererklärung Pflicht.

Ob sich das Faktorverfahren für euch besser eignet als 3/5, hängt vom Einkommensverhältnis ab. Der Steuerklassen-Wechsel-Rechner stellt alle Modelle nebeneinander, damit ihr das Monatsnetto direkt vergleichen könnt.

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