Entfernungspauschale: Den Arbeitsweg steuerlich absetzen
Die Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale, ist ein steuerlicher Abzug für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Wie die Entfernungspauschale wirkt
Mit der Entfernungspauschale kannst du den Weg zur Arbeit als Werbungskosten geltend machen. Für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird ein fester Betrag angesetzt. Maßgeblich ist die einfache Strecke, nicht der Hin- und Rückweg.
Wichtig ist, dass die Entfernungspauschale die Steuer mindert, nicht das Bruttogehalt erhöht. Sie senkt das zu versteuernde Einkommen und wirkt sich erst über die Steuererklärung aus – nicht sofort auf dem monatlichen Konto.
Verkehrsmittel und Besonderheiten
Die Entfernungspauschale gilt verkehrsmittelunabhängig: Ob du mit dem Auto, dem Fahrrad, der Bahn oder zu Fuß zur Arbeit kommst, spielt für die Pauschale keine Rolle. Auch wer eine Fahrgemeinschaft bildet, kann sie für die eigene Strecke ansetzen.
Erst wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen, wirkt die Entfernungspauschale steuerlich. Bei einem langen Arbeitsweg ist diese Schwelle aber schnell erreicht.
Entfernungspauschale bei der Jobentscheidung
Bei einem Jobwechsel verändert sich oft der Arbeitsweg – und damit die Entfernungspauschale. Ein längerer Weg bringt zwar eine höhere Pauschale, verursacht aber auch deutlich höhere tatsächliche Fahrtkosten. Die steuerliche Entlastung gleicht den Mehraufwand nur teilweise aus.
Wer zwei Jobangebote vergleicht, sollte Pendelkosten und Pauschale gemeinsam betrachten. Der Jobwechsel-Vergleich rechnet beides gegen und zeigt, welches Angebot netto wirklich mehr bringt.