1-Prozent-Regel: So wird der Firmenwagen versteuert
Die 1-Prozent-Regel ist die pauschale Methode, mit der die private Nutzung eines Firmenwagens steuerlich bewertet wird.
Wie die 1-Prozent-Regel funktioniert
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil versteuern. Die 1-Prozent-Regel ist dafür die unkomplizierte Pauschalmethode: Als monatlicher geldwerter Vorteil wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs angesetzt. Bemessungsgrundlage ist immer der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis.
Hinzu kommt eine Bewertung des Arbeitswegs: Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden pauschal 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat angesetzt. Beide Beträge zusammen erhöhen das steuerpflichtige Bruttogehalt.
Pauschalmethode oder Fahrtenbuch
Die 1-Prozent-Regel ist immer dann attraktiv, wenn du den Wagen häufig privat nutzt – die Privatfahrten sind dann mit der Pauschale komplett abgegolten. Wer den Firmenwagen dagegen nur selten privat fährt, kann mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch günstiger fahren.
Beim Fahrtenbuch werden die tatsächlichen Kosten anteilig auf die Privatnutzung umgelegt. Das ist aufwendiger, kann sich aber lohnen. Die Methode wird in der Regel für ein ganzes Jahr festgelegt.
Reduzierte Sätze für Elektro- und Hybridautos
Für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge gibt es Vergünstigungen: Statt einem Prozent werden je nach Fahrzeugart und Bruttolistenpreis nur 0,5 oder sogar 0,25 Prozent angesetzt. Damit fällt der geldwerte Vorteil deutlich geringer aus als bei einem vergleichbaren Verbrenner.
Welche Stufe gilt, hängt vom Bruttolistenpreis und vom Datum der Erstzulassung ab. Der Firmenwagenrechner berücksichtigt diese Staffelung und zeigt dir den geldwerten Vorteil für dein konkretes Fahrzeug.