Beitragsbemessungsgrenze: Ab wann Sozialabgaben gedeckelt sind
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Einkommens, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.
Was die Beitragsbemessungsgrenze bewirkt
Sozialversicherungsbeiträge werden nicht unbegrenzt erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge anfallen. Verdienst du mehr, bleibt der Einkommensteil oberhalb der Grenze beitragsfrei – der Beitrag steigt also nicht weiter.
Es gibt unterschiedliche Grenzen für die einzelnen Versicherungszweige. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt eine höhere Grenze als für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Grenzen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.
Warum hohe Einkommen davon profitieren
Für Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigen die Sozialabgaben proportional mit dem Bruttogehalt. Oberhalb der Grenze bleibt der absolute Beitrag konstant. Das bedeutet: Je weiter dein Einkommen über der Grenze liegt, desto kleiner wird der prozentuale Anteil, den die Sozialabgaben am Brutto ausmachen.
Bei einer Gehaltserhöhung im hohen Einkommensbereich kann es deshalb vorkommen, dass anteilig mehr Netto übrig bleibt als bei niedrigeren Gehältern – weil das Mehreinkommen sozialabgabenfrei ist und nur noch die Lohnsteuer greift.
Abgrenzung zur Versicherungspflichtgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) zu verwechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Höhe der Beiträge, die Versicherungspflichtgrenze entscheidet darüber, ob man sich privat krankenversichern darf.
Wie sich die Beitragsbemessungsgrenze konkret auf dein Netto auswirkt, kannst du im Gehaltsrechner nachvollziehen – gerade bei höheren Bruttobeträgen wird der Deckelungseffekt sichtbar.