Steuererklärung 2025: Frist endet am 31. Juli 2026
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist deutlich.
Wichtige Punkte
- Abgabefrist ohne Beratung für die Steuererklärung 2025: 31. Juli 2026.
- Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein gilt eine Frist bis Anfang März 2027.
- Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge ab 25 Euro je angefangenem Monat.
Wer abgeben muss und wer freiwillig kann
Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem Beschäftigte mit Nebeneinkünften, mehreren Arbeitsverhältnissen im Jahr oder bestimmten Lohnersatzleistungen. Wer keine Pflicht hat, kann die Erklärung freiwillig abgeben.
Eine freiwillige Erklärung lohnt sich häufig, etwa bei hohen Werbungskosten, einem unterjährigen Jobwechsel oder schwankendem Einkommen. In vielen Fällen führt sie zu einer Erstattung.
So bereitest du dich sinnvoll vor
Sammle früh die wichtigsten Belege: Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise zu Werbungskosten, Versicherungsbeiträgen und Sonderausgaben. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitung spürbar.
Bevor du die Erklärung abgibst, hilft eine grobe Vorabschätzung. Wenn du dein Jahresbrutto und deine Abzüge durchrechnest, erkennst du, ob eher eine Nachzahlung oder eine Erstattung zu erwarten ist.
- Lohnsteuerbescheinigung und Belege vollständig zusammenstellen.
- Werbungskosten wie Arbeitsweg, Arbeitsmittel und Fortbildung erfassen.
- Fristverlängerung prüfen, wenn Beratung in Anspruch genommen wird.