Steuererklärung 2025: Frist endet am 31. Juli 2026

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist deutlich.

Wichtige Punkte

Wer abgeben muss und wer freiwillig kann

Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem Beschäftigte mit Nebeneinkünften, mehreren Arbeitsverhältnissen im Jahr oder bestimmten Lohnersatzleistungen. Wer keine Pflicht hat, kann die Erklärung freiwillig abgeben.

Eine freiwillige Erklärung lohnt sich häufig, etwa bei hohen Werbungskosten, einem unterjährigen Jobwechsel oder schwankendem Einkommen. In vielen Fällen führt sie zu einer Erstattung.

So bereitest du dich sinnvoll vor

Sammle früh die wichtigsten Belege: Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise zu Werbungskosten, Versicherungsbeiträgen und Sonderausgaben. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitung spürbar.

Bevor du die Erklärung abgibst, hilft eine grobe Vorabschätzung. Wenn du dein Jahresbrutto und deine Abzüge durchrechnest, erkennst du, ob eher eine Nachzahlung oder eine Erstattung zu erwarten ist.

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