Firmenwagen 2026: E-Auto-Steuerbefreiung bis 2035 – was heißt das für dich?
Die verlängerte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035 beeinflusst die Gesamtkostenbetrachtung im Firmenwagenmodell deutlich.
Wichtige Punkte
- Steuerbefreiung für bestimmte Elektrofahrzeuge wurde bis 2035 verlängert.
- Beim geldwerten Vorteil gelten unterschiedliche Bewertungsregeln je nach Fahrzeugtyp.
- Entscheidend sind Bruttolistenpreis, Erstzulassung und Arbeitsweg.
Welche Stellhebel beim Firmenwagen zählen
Im Alltag wird der Firmenwagen oft nur über die Monatsrate wahrgenommen. Steuerlich relevant sind aber vor allem die Bewertungsmethode und der konkrete Fahrzeugtyp.
Ob 1 Prozent, 0,5 Prozent oder 0,25 Prozent angesetzt werden, kann deinen Nettoeffekt deutlich verändern.
Praxis-Check vor der Entscheidung
Vor Vertragsabschluss solltest du mehrere Varianten gegenrechnen: klassischer Verbrenner, Plug-in-Hybrid und vollelektrisch inklusive privater Selbstbeteiligung.
Beziehe auch den Arbeitsweg in die Rechnung ein, denn die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhöhen den geldwerten Vorteil zusätzlich. Bei einem langen Pendelweg kann das den Steuervorteil eines günstigen Bruttolistenpreises wieder aufzehren.
- Bruttolistenpreis und Erstzulassung
- Täglicher Arbeitsweg
- Private Zuzahlung pro Monat
- Pauschale oder Einzelbewertung für Fahrten