Energiesteuer-Senkung 2026: Tankrabatt von rund 17 Cent bis Ende Juni
Seit dem 1. Mai 2026 ist die Energiesteuer auf Benzin und Diesel befristet gesenkt. An der Tankstelle bedeutet das eine mögliche Entlastung von rund 17 Cent je Liter – allerdings nur für zwei Monate.
Wichtige Punkte
- Bundestag und Bundesrat beschlossen das 2. Energiesteuersenkungsgesetz am 24. April 2026.
- Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt um 14,04 Cent je Liter; zusammen mit der dadurch niedrigeren Mehrwertsteuer ergibt sich eine Entlastung von rund 17 Cent je Liter.
- Die Senkung gilt befristet vom 1. Mai bis 30. Juni 2026, danach gelten automatisch wieder die regulären Steuersätze.
Was sich an der Tankstelle ändert
Mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz hat der Gesetzgeber die Energiesteuer für Benzin und Diesel für zwei Monate abgesenkt. Rechnerisch sinkt der Literpreis um rund 17 Cent – die Energiesteuer selbst fällt um 14,04 Cent, hinzu kommt die entsprechend niedrigere Mehrwertsteuer.
Das Bundesfinanzministerium weist allerdings darauf hin, dass die Energiesteuer nur ein Preisbestandteil ist. Ob die Entlastung vollständig an der Zapfsäule ankommt, hängt davon ab, wie die Mineralölbranche die niedrigeren Sätze weitergibt. Insgesamt soll die befristete Maßnahme Verbraucher und Wirtschaft um rund 1,6 Milliarden Euro entlasten.
So rechnest du die befristete Entlastung für dich durch
Für Pendlerinnen und Pendler ist die Senkung spürbar, aber zeitlich eng begrenzt: Ab dem 1. Juli 2026 gelten automatisch wieder die regulären Steuersätze. Eine dauerhafte Jobentscheidung sollte deshalb mit den normalen Spritpreisen gerechnet werden, nicht mit dem aktuell gesenkten Niveau.
Wer einen Jobwechsel abwägt, trägt die tatsächliche Entfernung und die Anzahl der Bürotage in den Jobwechsel-Vergleich ein und rechnet mit einem realistischen Literpreis. Die Entfernungspauschale von 38 Cent je Kilometer bleibt von der Steuersenkung unberührt und wirkt weiterhin erst über die Steuererklärung.
- Die Ersparnis gilt nur vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 – danach steigt der Preis wieder.
- Dauerhafte Entscheidungen mit den regulären Spritpreisen durchrechnen.
- Entfernungspauschale unverändert mit 38 Cent je Kilometer gegenrechnen.