BAFA E-Auto-Förderung 2026 startet: Bis zu 6.000 Euro Kaufprämie ab 19. Mai
Das BAFA hat am 19. Mai 2026 das Antragsportal für die neue E-Auto-Kaufprämie freigeschaltet. Privatpersonen können je nach Einkommen und Familiengröße zwischen 1.500 und 6.000 Euro für E-Auto-Neuwagen und Plug-in-Hybride beantragen – rückwirkend für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden.
Wichtige Punkte
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das digitale Antragsportal am 19. Mai 2026 unter https://foerderzentrale.gov.de freigeschaltet. Der Antrag läuft vollständig digital und benötigt eine BundID (Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat).
- Reine E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge: Basisförderung 3.000 Euro, maximal 6.000 Euro inklusive Familien- und Sozialbonus. Plug-in-Hybride und Range Extender: Basisförderung 1.500 Euro, maximal 4.500 Euro.
- Sozialstaffelung: +1.000 Euro bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro, +2.000 Euro unter 45.000 Euro. Familienbonus: 500 Euro pro Kind, maximal zwei Kinder (1.000 Euro zusätzlich).
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen bis 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahres-Einkommen, mit Kindern bis 90.000 Euro. Förderfähig sind Kauf und Leasing von Neuwagen mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026 in Deutschland; Mindesthaltedauer 36 Monate. Das Budget von 3 Milliarden Euro reicht laut BAFA für rund 800.000 Fahrzeuge bis 2029.
Was die neue Kaufprämie konkret bringt
Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2026 eine neue, sozial gestaffelte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge auf den Weg gebracht. Seit dem 19. Mai 2026 ist das Antragsportal beim BAFA freigeschaltet, sodass Privatpersonen ihren Antrag elektronisch über die Förderzentrale stellen können. Die Prämie gilt rückwirkend für alle E-Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland erstmals zugelassen wurden – Kauf und Leasing sind gleichermaßen förderfähig, Gebrauchtwagen dagegen nicht.
Die Förderhöhe staffelt sich nach Antriebsart, Einkommen und Familiengröße. Für ein reines E-Auto oder ein Brennstoffzellenfahrzeug gibt es eine Basisförderung von 3.000 Euro. Wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro hat, erhält 1.000 Euro mehr, unter 45.000 Euro insgesamt 2.000 Euro Sozialbonus. Pro Kind im Haushalt kommen weitere 500 Euro hinzu – berücksichtigt werden maximal zwei Kinder. So sind im Spitzenfall 6.000 Euro für ein reines E-Auto möglich, 4.500 Euro für ein Plug-in-Hybridfahrzeug oder einen Range Extender.
Was das für die Fahrzeug-Entscheidung heißt
Für die Kalkulation lohnt es sich, die Prämie nicht isoliert zu betrachten, sondern in eine Gesamtkostenrechnung einzubauen: Kaufpreis abzüglich Förderung, jährliche Kfz-Steuer (E-Autos bleiben bis 2035 steuerbefreit), Versicherung, Wartung und Strom- statt Spritkosten. Erst der Vergleich über drei bis vier Jahre Haltedauer zeigt, ob ein gefördertes E-Fahrzeug günstiger ist als ein vergleichbarer Verbrenner – die Mindesthaltedauer von 36 Monaten passt zu diesem Horizont.
Wer einen Firmenwagen statt eines privaten Kaufs prüft, sollte die geldwerte-Vorteil-Berechnung gegenrechnen: Für reine E-Dienstwagen gilt die 0,25-Prozent-Regel (bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis), für Plug-in-Hybride die 0,5-Prozent-Regel. Je nach Einkommen und Steuerklasse kann der monatliche Nettoeffekt eines Dienstwagens deutlich attraktiver sein als die einmalige BAFA-Prämie – oder umgekehrt, wenn das Fahrzeug ohnehin überwiegend privat genutzt wird.
- BundID rechtzeitig einrichten – ohne sie ist kein Antrag möglich.
- Einkommensgrenze (80.000 Euro Haushalts-zvE) und Sozialbonus-Schwellen vorab prüfen.
- Mindesthaltedauer von 36 Monaten in die Finanzierungsplanung einrechnen.
- Für Dienstwagen-Alternative: 0,25-Prozent- bzw. 0,5-Prozent-Regel im Firmenwagenrechner gegenrechnen.