Altersvorsorge-Reformgesetz: Riester-Nachfolger und Altersvorsorgedepot ab 2027 startklar
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Altersvorsorge-Reformgesetz zugestimmt. Ab 1. Januar 2027 löst ein neues, ETF-fähiges Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab – mit einer Grundzulage von bis zu 540 Euro und erstmals auch Förderung für Selbstständige.
Wichtige Punkte
- Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 zu.
- Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter neue Altersvorsorgeverträge anbieten – darunter ein Altersvorsorgedepot mit Aktien, Fonds und ETF sowie Produkte mit oder ohne Beitragsgarantie.
- Pro eingezahltem Euro gibt es 50 Cent Grundzulage bis 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Cent bis 1.800 Euro – maximal 540 Euro im Jahr. Pro Kind kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro hinzu, unter 25 Jahren zusätzlich ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
- Selbstständige mit Einkünften aus § 15 oder § 18 EStG sind erstmals förderberechtigt. Die Auszahlphase startet frühestens mit 65, spätestens mit 70 und läuft mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter.
Was sich gegenüber der Riester-Rente ändert
Das vom Bundestag beschlossene und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat bestätigte Altersvorsorge-Reformgesetz ersetzt das bisherige Riester-Modell durch ein neu strukturiertes System der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Anbieter dürfen ab dem 1. Januar 2027 zertifizierte Altersvorsorgeverträge nach den neuen Regeln auflegen – wahlweise mit voller Beitragsgarantie, mit reduzierter Garantie oder als reines Altersvorsorgedepot ohne Garantie, in dem in Aktien, Fonds und ETF investiert werden kann.
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann ihn weiterführen – das Reformgesetz greift nur für neu abgeschlossene Verträge. Förderberechtigt sind die bisherigen Gruppen (Arbeitnehmer, Beamte, Künstlersozialversicherte und weitere Pflichtversicherte) sowie erstmals Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, sofern sie eine Steuererklärung abgeben.
So funktioniert die neue Förderung
Die Förderung setzt direkt am Eigenbeitrag an: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent Grundzulage, für Beiträge darüber bis zu einem geförderten Höchstbetrag von 1.800 Euro noch 25 Cent. Damit sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Insgesamt darf jährlich bis zu 6.840 Euro in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden – gefördert wird davon der Anteil bis 1.800 Euro.
Familien profitieren zusätzlich von einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, und wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Die Auszahlphase startet frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestens mit 70, und der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen.
Was das für deine Vorsorgeplanung bedeutet
Für die Planung lohnt es sich, die Zulagen wie eine Sofortrendite zu betrachten: 50 Cent pro Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag entsprechen 50 Prozent staatlicher Förderung auf diesen Teil. Wer auch die zweite Stufe ausschöpft, hebt den geförderten Eigenbeitrag bis auf 1.800 Euro – und addiert je nach Familienstand Kinderzulagen und Berufseinsteigerbonus.
Spannend wird die Reform vor allem für alle, die ihre Vorsorge gezielt mit ETF aufbauen wollen: Die Aktienquote im Altersvorsorgedepot kann je nach Produkt frei gewählt werden. Mit unserer ETF-Sparplan-Prognose kannst du einen realistischen Sparbeitrag, eine Renditeerwartung und den Zeithorizont durchspielen und so eine Vorlage für deine Entscheidung schaffen.
- Eigenbeitrag bis 360 Euro priorisieren – hier ist die Zulagenquote am höchsten.
- Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus in die Beitragsplanung einrechnen.
- Bestehende Riester-Verträge prüfen, bevor du neu abschließt – sie laufen unverändert weiter.
- Aktienquote, Sparrate und Anlagedauer im ETF-Sparplan-Rechner vorab durchspielen.